Die Stadt München hat die Förderungsrichtlinie im April 2019 novelliert.
Der Hauptpunkt der Änderungen ist, dass die Einschaltung von zusätzlichen Fachleuten wie Anwälten / Steuerberatern / Energieberatern im Zuge einer energetischen Sanierung mit gefördert wird.
Weiterhin ist es nun möglich, Dämmmaßnahmen, die weniger als 50% der Umfassungsfläche beinhalten, ohne einen hydraulischen Abgleich fördern zu lassen.
Eine Kombination der Förderungen mit der KFW und der Stadt München sind möglich.