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Gerüstaufbau – neue Verordnung

Seit Februar 2019 gilt die neue TRBS 2121.
In dieser Verordnung ist beschrieben, wie ein Gerüst auf einer Baustelle zu errichten ist.
In der Vergangenheit war ein Treppenturm als Zugang zum Gerüst erst ab einer Höhe von 10 m erforderlich.
Die Vorschrift ist dahingehend geändert worden, dass ein Treppenturm bereits ab einer Höhe von 5 m erforderlich ist.