Für alle Anträge auf Förderungen einer energetische Sanierung von Wohngebäuden, die ab dem 24. Januar 2020 gestellt werden gilt: Der Zuschuss für die Dämmaßnahmen wird von 10% auf 20% erhöht.
Zudem kann jetzt diese Förderung mit dem FES (Münchner Förderprogramm Energieeinsparung) kombiniert werden.
Um für Ihre Sanierung Zuschüsse aus diesen beiden Programmen zu erhalten, brauchen Sie einen in der dena-Liste eingetragenen Energieberater im Projekt. Wir sind in dieser Liste eingetragen und können mit Ihnen Ihre Maßnahme durchrechnen und auch komplett betreuen. Sprechen Sie uns gerne darauf an!
Hier erhalten sie Informationen zur energetischen Sanierung von Gebäuden.